Zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes wurde am 28. Juli 1997 die 25. Verordnung zur Änderung der straßen- verkehrsrechtlichen Vorschriften für das Oldtimer-Kennzeichen (Nr. I-1180) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 29.7.97 in Kraft.
Somit können historisch erhaltenswerte Fahrzeuge, welche älter als 30 Jahre sind das Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) erhalten und die neuen steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen. Dabei ist die Erstzulassung ausschlaggebend. Während es bei einigen Straßenverkehrsämtern reicht, dass das Fahrzeug in dem Jahr 30 wird, muss es bei anderen den Geburtstag auch schon gefeiert haben.
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen soll der Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen. Anders als beim roten 07er Kennzeichen, gibt es hier keine weiteren Beschränkungen bei der Nutzung. Was aber heißt, dass sich der Schatz in einem originalgetreuen Zustand befinden muss, es sei denn, die Änderungen sind mindestens 20 Jahre alt.
Wurden Änderungen später vorgenommen, muß man entsprechend länger warten, um das H-Kennzeichen zu erhalten. Die Schwierigkeit besteht auch darin, nachzuweisen, wann das Fahrzeug umgebaut wurde.
In dem benötigten Gutachten wird der Gutachter (TÜV oder DEKRA) überprüfen ob die benötigten Kriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß $ 21c StVZO vorhanden sind.
Begutachtet werden Originalität, und Verkehrstauglichkeit. Gleichzeitig wird der Erhaltungszustand bzw. der Pflegezustand überprüft. Dieser muss mindestens die Note 3 erreichen und das Fahrzeug darf keine Durchrostung aufweisen.
Wenn man seinen Käfer zum Pickup umgebaut hat, und das nicht schon vor 20 Jahren, wird es schwierig. Baut man ihn (originalgetreu) zum Cabrio um, das gab es ja im Original, ist das in Ordnung.
Hier die wichtigsten Kriterien:
- Farbe und Lackzustand: Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“
- Rost: Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“
- Rahmen: Fachgerechte Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden.
- Bremsen: Änderungen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp. der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine hydraulische Bremsanlage sind möglich.
- Innenausstattung: Hier wird, wie generell auf weitgehende Originalität geachtet. Original- Komponenten dürfen nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht worden sein. Als übermäßiger Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise die Sitze nachträglich mit einem Stoff im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau eines modernes Autoradios ist statthaft.
- Licht: nicht erlaubt ist der Austausch der originalen Scheinwerfer
- Reifen und Räder: Entscheidend ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original
- Abgasanlage: Umweltschutz geht vor Originalität Der Einbau eines Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert.
Nach erfolgreicher Begutachtung wird im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 98 eingetragen. Danach ist nur noch eine Zulassung mit einem H-Kennzeichen möglich. Auch ein rotes 07er Kennzeichen ist nicht mehr drin. Ein Nachteil ist, dass eine saisonbedingte Zulassung nicht möglich ist. Alternativen zum H-Kennzeichen können ein rotes 07er Kennzeichen, ein Saisonkennzeichen oder, beispielsweise bei landwirtschaftlicher Nutzung ein grünes Kennzeichen (steuerbefreit) sein.


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