Wir wären nicht in Deutschland, wenn der Amtsschimmel nicht öfter mal wiehern würde.
Zum 01.10.2011 wird nun eine neue Fassung der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO" gültig.
O-Ton der Pressemitteilung: "Der Anforderungskatalog wurde entrümpelt"
(http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pr...sicht&nn=35788)
Was ändert sich?
Neben dem Alter von 30 Jahren wird auch ein mindestens guter Erhaltungszustand gefordert. Auf eine Werteskala wird verzichtet. Bislang war ein Zustand 3 aus den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur ausreichend. Jetzt darf das Fahrzeug Patina haben, darf aber nicht "verbraucht" wirken - eine rein subjektive Entscheidung (Ja oder Nein).
Außerdem müssen sich die wesentlichen Baugruppen weitestgehend in der Originalkonfiguration und -zustand befinden oder zeitgenössisch ersetzt worden sein.
Bislang mussten Umbauten in 10 Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein.
Nun können die Umbauten auch erst kürzlich durchgeführt worden sein, wenn sie dabei genau dem technischen Stand von damals entsprechen.
Das könnte für den einen oder anderen Flüssiggasumbau am Oldtimer interessant sein.
Andererseits wird es schon bei der Anfertigung eines Edelstahlauspuffs schwierig, da heißt es, er dürfte das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtern. Klingt erstmal nicht falsch, ist aber schwierig einzuhalten, wenn man die Originalwerte nicht belegen kann. Was passiert, wenn es dem Prüfer subjektiv zu laut klingt? Wer hat die Nachweispflicht?
Hier mal die Richtlinie vom TÜV-Süd in der alten Fassung:
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag..._Tuev_Sued.pdf
Und die neue Richtlinie gültig ab Herbst 2011:
http://www.spridgets.net/uploads/tx_...340b2967b9.pdf


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